Das Ärmelabzeichen wird seit August 2003 auf der Einsatzbekleidung (außer auf der Schutzjacke), der Dienstbekleidung dunkelblau sowie auf der Bekleidung der Feuerwehrjugend getragen.
Das Ärmelabzeichen wird seit August 2003 auf der Einsatzbekleidung (außer auf der Schutzjacke), der Dienstbekleidung dunkelblau sowie auf der Bekleidung der Feuerwehrjugend getragen.
Die Einsatzbekleidung wird von den Feuerwehrmitgliedern bei allen Einsätzen und Übungen getragen. Da sich die Feuerwehrmitglieder freiwillig und unentgeltlich diesen Gefahren aussetzen, ist die Sicherheit der Einsatzkräfte oberstes Gebot im Feuerwehrdienst. Neben modernen Einsatzfahrzeugen und speziellem Gerät ist vor allem die persönliche Schutzausrüstung ein entscheidender Faktor in punkto Sicherheit. Die persönliche Schutzausrüstung bietet dem Feuerwehrmitglied den optimalen Schutz im Einsatz.
Die Einsatzbekleidung besteht aus:
zusätzlich für Atemschutzgeräteträger:
Grundsätzlich wird von den Feuerwehrmitgliedern im Einsatz immer die komplette Einsatzbekleidung getragen. Bei technischen Einsätzen kann vom Einsatzleiter eine der Lage angepasste Bekleidung angeordnet werden (z.B. ohne Jacke in der warmen Jahreszeit, etc.)
Die Feuerwehrmitglieder verfügen neben der Einsatzbekleidung und der Dienstbekleidung „dunkelblau“ auch noch über eine Ausgangsuniform. Je nach Ausführung wird diese als Dienstbekleidung 1, 2 oder 3 bezeichnet.
Die Dienstbekleidung 1 wird von den Feuerwehrmitgliedern bei Kirchgängen, Begräbnissen, Mitgliederversammlungen und diversen festlichen Anlässen und Repräsentationstätigkeiten getragen.
Die Dienstbekleidung 1 besteht aus folgenden Bekleidungsstücken:
In der warmen Jahreszeit wird die Ausgangsuniform etwas abgewandelt als Dienstbekleidung 2 („Sommeruniform“) getragen. Dabei entfällt die Dienstbluse und es wird das Diensthemd als oberstes Bekleidungsstück getragen. Auch die Krawatte kann auf Anordnung entfallen.
Eine weitere Abwandlung ist die Dienstbekleidung 3 - auch als „Paradeuniform“ bezeichnet. Hier wird die Ausgangsuniform um den silbernen Traditionshelm sowie um weiße Handschuhe ergänzt. Diese Bekleidung wird bei besonders festlichen Anlässen, wie zum Beispiel Hochzeiten (Spalier) getragen.
Die Feuerwehrmitglieder verfügen über eine Ausgangsuniform, da den Feuerwehren neben ihrer Einsatz– und Ausbildungstätigkeit traditionell auch verschiedene Aufgaben in der Dorfgemeinschaft und im kirchlichen Bereich zukommen. Weiters gibt es verschiedene feuerwehrinterne Repräsentationstätigkeiten.
Die Bekleidung der Feuerwehrjugend entspricht im Prinzip der Dienstbekleidung dunkelblau. Statt dem Pullover bzw. der Fleece-Jacke wird von den Mitgliedern der Feuerwehrjugend aber eine blaue Dienstbluse getragen. Weiters zählt ein Schutzhelm für praktische Übungen und den Bewerb sowie ein Anorak und eine Wollhaube, welche in der kalten Jahreszeit getragen werden, zur Ausrüstung der jungen Feuerwehrmitglieder.
Die Feuerwehrmitglieder verfügen neben der Einsatzbekleidung und Ausgangsuniform noch über eine Dienstbekleidung. Diese war früher grün und wird daher heute offiziell als „Dienstbekleidung dunkelblau“ bezeichnet.
Die Dienstbekleidung dunkelblau wird bei allen Tätigkeiten getragen, wo das Tragen der Ausgangsuniform nicht angeordnet wird und das Tragen der Einsatzuniform nicht erforderlich ist. Somit wird die Uniform bei diversen Schulungen,
Tätigkeiten als Ausbilder oder Bewerter bzw. Dienstbesprechungen oder sonstigen Zusammenkünften im Feuerwehrhaus getragen.
Die Dienstbekleidung dunkelblau besteht aus folgenden Bekleidungsstücken:
In der warmen Jahreszeit wird als oberstes Bekleidungsstück ein Polo-Shirt bzw. ein graues Hemd getragen. Für die kalte Jahreszeit kann die Dienstbekleidung dunkelblau mit einer Dienstjacke bzw. auch der Einsatzjacke getragen werden. Da es sich bei den meisten Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehren um keine Einsätze und festliche Anlässe handelt, wird die Dienstbekleidung dunkelblau von den Feuerwehrmitgliedern sehr oft getragen. Im Rahmen des laufenden Dienstbetriebes sind diverse Schulungen, Besprechungen und weitere Termine wahrzunehmen, bei welcher das Tragen dieser Bekleidung erforderlich ist.