Ausgangsuniform

Die Feuerwehrmitglieder verfügen neben der Einsatzbekleidung und der Dienstbekleidung „dunkelblau“ auch noch über eine Ausgangsuniform. Je nach Ausführung wird diese als Dienstbekleidung 1, 2 oder 3 bezeichnet.

Die Dienstbekleidung 1 wird von den Feuerwehrmitgliedern bei Kirchgängen, Begräbnissen, Mitgliederversammlungen und diversen festlichen Anlässen und Repräsentationstätigkeiten getragen.

Die Dienstbekleidung 1 besteht aus folgenden Bekleidungsstücken:

  • Dienstbluse braun
  • Diensthose schwarz (bzw. Dienstrock schwarz für Damen)
  • Hosengürtel schwarz
  • Diensthemd weiß
  • Krawatte
  • Schwarze Socken bzw. Strümpfe
  • Dienstmütze braun

 

In der warmen Jahreszeit wird die Ausgangsuniform etwas abgewandelt als Dienstbekleidung 2 („Sommeruniform“) getragen. Dabei entfällt die Dienstbluse und es wird das Diensthemd als oberstes Bekleidungsstück getragen. Auch die Krawatte kann auf Anordnung entfallen.

Eine weitere Abwandlung ist die Dienstbekleidung 3 - auch als „Paradeuniform“ bezeichnet. Hier wird die Ausgangsuniform um den silbernen Traditionshelm sowie um weiße Handschuhe ergänzt. Diese Bekleidung wird bei besonders festlichen Anlässen, wie zum Beispiel Hochzeiten (Spalier) getragen.

Die Feuerwehrmitglieder verfügen über eine Ausgangsuniform, da den Feuerwehren neben ihrer Einsatz– und Ausbildungstätigkeit traditionell auch verschiedene Aufgaben in der Dorfgemeinschaft und im kirchlichen Bereich zukommen. Weiters gibt es verschiedene feuerwehrinterne Repräsentationstätigkeiten.