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Der Atemschutz stellt einen lebenswichtigen Schutz für jedes Feuerwehrmitglied dar. Vor allem bei Brand- und Schadstoffeinsätzen ist mit Bedrohungen durch gefährliche Atemgifte zu rechnen. Aber auch bei Unfällen mit Gärgasen, welche ja bei uns im Weinbaugebiet ein besonderes Risiko darstellen, sind Atemschutzgeräte unbedingt erforderlich. Daher ist der Atemschutz im Feuerwehrwesen zu einem wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil des Eigenschutzes geworden. Dementsprechend gut muss die Schulung der Atemschutzgeräteträger und eine zuverlässige Wartung der Ausrüstung erfolgen.

 

 

Der Sachbearbeiter Atemschutz

Der Sachbearbeiter Atemschutz ist für die Instandhaltung und Überprüfung der Geräte und Ausrüstungsgegenstände zuständig. Nach jeder Verwendung der Atemschutzgeräte und der Atemschutzmasken müssen diese wieder einsatzbereit gemacht werden. Die Atemschutzflaschen müssen befüllt werden und die Masken und Geräte gehören gereinigt und überprüft.

 

Ausrüstung

Unsere Feuerwehr verfügt über folgende Ausrüstung für Atemschutzeinsätze:

3 Pressluftatmer, DRÄGER PA 94 plus
3 Pressluftatmer, DRÄGER PSS90
26 Atemluftflaschen, 200 bar
16 Atemschutzmasken
6 Atemschutzlampen
1 Atemschutzüberwachungstafel

 

Außerdem verfügen wir gemeinsam mit den vier anderen Feuerwehren des Feuerwehrunterabschnittes Grafenwörth über einen mobilen Atemluftkompressor, um die leeren Atemluftflaschen wieder befüllen zu können.

Seit Jänner 2006 steht im Feuerwehrhaus Grafenwörth auch eine gemeinsame Atemschutzwerkstätte für die Feuerwehren der Marktgemeinde zur Verfügung. In dieser kann die Wartung und Pflege der Ausrüstung nach den gesetzlichen Vorschriften betreffend Sicherheit und Hygiene ordnungsgemäß durchgeführt werden.

 

Atemschutzgeräteträger

Um bei der Feuerwehr als Atemschutzgeräteträger eingesetzt zu werden muss eine Grundausbildung in der Feuerwehr sowie das Ausbildungsmodul „Atemschutz“ auf Bezirksebene absolviert werden. In diesem zweitägigen Kurs werden den Feuerwehrmitgliedern die Grundlagen des Atemschutzeinsatzes und spezielle Einsatztaktiken vermittelt. Durch die weiterführende Aus– und Fortbildung im Rahmen von Schulungen und Übungen in der eigenen Feuerwehr wird dieses Wissen weiter vertieft und gefestigt.

Außerdem ist für den Atemschutzeinsatz der Nachweis der körperlichen Tauglichkeit erforderlich. Daher muss bereits vor Absolvierung des Ausbildungsmoduls „Atemschutz“ eine Tauglichkeitsuntersuchung gemacht werden. Diese muss von den Feuerwehrmitgliedern alle 5 Jahre (bei älteren Mitglieder in einem kürzeren Intervall) aufgefrischt werden.

Weiters müssen in der eigenen Feuerwehr jedes Jahr natürlich auch die einzelnen Schulungen und Übungen zum Thema besucht werden, um immer auf dem neuesten Stand der Taktik und Technik zu bleiben.