Informationen über die Absetzbarkeit von Spenden an die Feuerwehr

Seit 1.1.2012 können Spenden an Freiwillige Feuerwehren von der Steuer abgesetzt werden. Je nach Einkommenshöhe bekommt der Spender von 34 bis zu 50 Prozent seiner Geldleistung vom Finanzamt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zurück.

Bis 2016 musste man dies dem Finanzamt im Zug der Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben. Die Feuerwehren stellten dazu Spendenbelege aus.

Seit 1.1.2017 werden Ihre Spenden automatisch in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Die getätigten Spenden werden durch die Feuerwehr direkt dem Finanzamt gemeldet und Sie ersparen sich die Meldung. Alles was Sie dazu tun müssen, ist im Zuge der Spende Ihren VORNAME und NACHNAME sowie das GEBURTSDATUM bekannt zu geben.

 

Welche Spenden sind absetzbar und was muss beachtet werden?

Wir bitten um Ihre Unterstützung

Ihre Spende trägt wesentlich zur Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehr Feuersbrunn bei. Ohne diese Geldmittel kann der Dienstbetrieb nicht aufrechterhalten werden und es können keine Anschaffungen von Geräten und Schutzbekleidung getätigt werden. Dies ist aber unbedingt notwendig, um Ihnen bei Bränden, Notfällen und Katastrophen hilfreich zur Seite zu stehen.
Helfen Sie uns, Ihnen zu helfen!